Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der diprotec GmbH. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

I. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend: Eingehende Aufträge werden für diprotec GmbH erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich; Gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art.
  2. Alle auf Website von diprotec GmbH dargestellten Waren, auch solche, die ausdrücklich als „lieferbar“ bezeichnet werden, sind nur als Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes bestimmt. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars kommt erst durch Bestätigung in Textform seitens diprotec GmbH binnen drei Werktagen ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

II. Einbeziehung von besonderen Vertragsbedingungen

  1. Für die Lieferung von Hardware und Software, die diprotec GmbH nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, gelten die besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Hard- und Standardsoftware.
  2. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten die besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Hierzu zählen auch Verträge über die Pflege von Standardsoftware und Wartung von Hardware, die ausschließlich auf Basis von Dienstleistungen erbracht werden.
  3. Für die Bereitstellung von Rechenzentrums-Kapazitäten, insbesondere in Form von Cloud-Leistungen oder den Produkten „Infrastructure dynamic enterprise Application Service“ (ideas) und „Infrastructure as a Service“ (IaaS) gelten die besonderen Vertragsbedingungen für die Vermietung von Rechenzentrums-Kapazitäten sowie Hardware und Software.
  4. Die besonderen Vertragsbedingungen können jeweils im Internet unter AGB abgerufen werden.

III. Zahlungsbedingungen; Preise

  1. Zahlung ist nach Wahl des Kunden gegen Rechnung), Sofortüberweisung, Lastschrift,  per Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Rechnungen werden dem Kunden von diprotec GmbH per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versendet diprotec GmbH die Rechnungen gegen Aufpreis von 1 € in Papier per Post.
  3. Der Vergütungsanspruch von diprotec GmbH ist sofort fällig. Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.
  4. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden der diprotec GmbH wesentlich niedriger ist.
  5. Bei Auslandszahlungen hat der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
  6. diprotec GmbH behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die Forderungen der diprotec GmbH gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so kann diprotec GmbH vom Vertrag zurücktreten.
  7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen darf diprotec GmbH ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von diprotec GmbH vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
  8. Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige

Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt voraus, dass diprotec GmbH den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben.

IV. Haftung

  1. diprotec GmbH haftet generell nicht für Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung beim Kunden hervorgerufen werden, es sei denn, der Eingriff war betriebsbezogen und ist von diprotec GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Zu betriebsbezogenen Eingriffen zählen insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen von zuvor bereits defekten Betriebsmitteln oder mit Beseitigungen von zuvor bereits vorliegenden Störungsfällen stehen und während der Dauer unserer Tätigkeit entstehen.
  2. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf 1.000.000,00 € pro Haftungsfall.
  3. Der Kunde trägt auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen inkl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Bei von diprotec GmbH verschuldetem Datenverlust ist die Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden.
  4. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
  5. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch einen Erfüllungsgehilfen sowie in Fällen der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Mitverschulden des Kunden ist jedoch in jedem Fall zu berücksichtigen.

V. Sonstiges

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Herne (Amtsgericht Herne, Landgericht Bochum). Für Klagen von diprotec GmbH gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, diprotec GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von diprotec GmbH binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
  3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen diprotec GmbH verjähren, soweit in diesen AGB oder den besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
  5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt.

diprotec GmbH · Stand: Januar 2019